Für ihr eigenes Unternehmen sollten sie ihr Logo schützen lassen
Bei der Gründung eines Unternehmens müssen viele Dinge bedacht werden. Existenzgründer sollten beispielsweise generell überlegen, ob Sie ihren Firmennamen und das dazugehörige Logo schützen lassen wollen. Nur auf diese Weise kann gewährleistet werden, dass beides nicht von anderen Neugründern verwendet wird. Andererseits kann man sich so sicher sein, dass dieser Firmenname nicht bereits verwendet wird. Kritiker entgegnen wiederum, dass zwischen der Antragstellung und der Schutzerteilung schon einmal 12 Monate vergehen. Die Prozedur sei bürokratisch, problematisch und zudem nicht gerade günstig. Der Schutz einer Marke lohnt sich in den Augen von Kritikern lediglich bei Firmenlogos mit großem Wiedererkennungswert. Wenn ein Unternehmen diesen Status noch nicht erreicht hat, so sei die Notwendigkeit eines Schutzes des Firmennamens/des Logos eher fragwürdig.
Das Eintragen einer Marke erfolgt im zuständigen Amt und kostet 300 €. Empfehlenswert ist der Markenschutz vor allem für Unternehmen, die überregional tätig sind. Es könnte nämlich passieren, dass Konkurrenzunternehmen dieses Logo nutzen könnten, um für sich Werbung zu machen. Dieses Vorgehen könnte den Ruf des “echten” Unternehmens schädigen. Des Weiteren besteht auch immer die Gefahr, dass eine andere Firma den Namen für sich beansprucht und schützen lässt. In diesem Falle hat man einen Rechtsstreit zu führen und muss gegebenenfalls mit einer hohen Strafe rechnen.
Der Schutz einer Marke bezieht sich auf bestimmte Dienstleistungs- und Warenleistungen. Diese werden bei der Anmeldung der Marke festgelegt. Insgesamt kann der Antragsteller aus über 45 Dienstleistungs- und Warenleistungen wählen. Wenn die zu schützende Marke nicht nur ein Bild, sondern auch Buchstaben enthält, dann muss sie als so genannte Wort/Bildmarke angemeldet werden. Handelt es sich um ein reines Bild-Logo, so wird es als Bildmarke gemeldet. Zu beachten ist außerdem unbedingt, dass das zuständige Amt vor der Markenanmeldung überprüfen wird, ob das jeweilige Logo in derselben oder einer abgewandelten Form bereits besteht und angemeldet wurde. Der Unternehmer sollte daher in jedem Fall im Voraus recherchieren, inwiefern er tatsächlich alleiniger Eigentümer der Rechte an seinem Firmennamen und dessen Logo ist.
Überlegenswert ist außerdem, ob man seine Marke nur deutschlandweit, in ganz Europa oder aber weltweit registrieren möchte. Die Kosten für die Anmeldung eines Logos im europäischen Register belaufen sich allerdings auf über 1000 Euro. Generell sollten Unternehmen sich vor der Registrierung ihrer Marke juristischen Beistand holen. Auf Markenrecht spezialisierte Anwaltskanzleien können ihre Kunden einerseits im Voraus gut beraten und andererseits eine professionelle Ähnlichkeitsrecherche durchführen sowie alle notwendigen Schritte für die Registrierung der Marke einleiten.