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Die Gründung einer GmbH kann eine große Herausforderung sein

November 8th 2011 in Wirtschaft

Nicht erst seit der Wirtschaftskrise ist die Gründung einer eigenen Firma für viele Menschen attraktiv geworden. Eine der häufigsten Modelle dabei ist die GmbH. Doch so einfach, wie die meisten potenziellen Firmengründer meinen, ist das GmbH-Gründen nicht. Denn gerade hier müssen eine ganze Menge Details beachtet werden. So erfolgt die GmbH-Gründung in insgesamt drei Stufen.

In einem ersten Schritt wird eine so genannte „Vorgründergesellschaft“ gegründet. Am Anfang steht hierbei der Entschluss des potenziellen Firmengründers, eine GmbH zu gründen und dafür einen Gesellschaftsvertrag aufzusetzen. Die Vorgründungsgesellschaft ist rechtlich selbstständig und kann in aller Regel als sogenannte GbR oder OHG qualifiziert werden. In der Konsequenz bedeutet dies, dass hierbei die beteiligten Personen mit ihrem gesamten Privatvermögen haftbar gemacht werden können. Beim Aufsetzen des Gesellschaftervertrages sind viele Inhalte verpflichtend, viele Regelungen sind aber auch optional möglich. Deshalb sollte man hier stets einen Fachmann zurate ziehen. In einem zweiten Schritt geht aus der Vorgründungsgesellschaft die so genannte „Vor-GmbH“ hervor. Sie entsteht durch die notarielle Beglaubigung des Gesellschaftervertrages. Anders als die Vorgründergesellschaft ist diese Zwischenform unselbstständig und geht später in die endgültige GmbH über. Nach der notariellen Beglaubigung müssen das Stammkapital geleistet und die Organe, die im Vertrag festgelegt wurden, bestellt werden. Mit der Anmeldung der GmbH auf Eintragung in das Handelsregister ist dieser Schritt abgeschlossen. Ist die GmbH dann schließlich im Handelsregister eingetragen, dann ist die Gründung komplett. Dies hat dann unter anderem zur Folge, dass die Gesellschafter nicht mehr mit ihrem privaten, sondern nur noch mit dem Gesellschaftsvermögen haften.

Wie lange die Gründung einer solchen GmbH dauert, hängt von ganz unterschiedlichen Faktoren ab und kann durchaus variieren. Auch die Kosten können sehr unterschiedlich sein. Denn ein hohes Stammkapital bedeutet beispielsweise auch höhere Gebühren. Die Beurkundung der Gesellschafterversammlung kostet aber in der Regel rund 168 Euro, die beglaubigte Anmeldung ins Handelsregister schlägt mit rund 42 Euro zu Buche. Und auch die Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger ist mit Kosten verbunden, die in der Regel bei rund 100 Euro liegen.




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